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08.02.2023

Hessen: Ausbildungsplatzförderung für Hauptschüler*innen

Noch bis 30. April 2023 Antrag stellen. Ziel des Förderprogramms ist, die Chancen von Hauptschüler:innen auf einen Ausbildungsplatz zu erhöhen.

Das Programm sieht Zuschüsse für Arbeitgeber vor, die betriebliche Ausbildungsverträge mit Jugendlichen abschließen, die die Jahrgangsstufe 9 der allgemeinbildenden Schulen höchstens mit einem Hauptschulabschluss im Antragsjahr verlassen werden. Die Jugendlichen müssen bei der örtlichen Arbeitsagentur als Ausbildungsplatzbewerber gemeldet sein.

Die Auszubildenden

  • müssen zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns mit Hauptwohnsitz in Hessen gemeldet sein,
  • dürfen mit dem Antragsteller / Gesellschafter, bzw. den Antragstellern / Gesellschaftern nicht ersten oder zweiten Grades verwandt oder verheiratet sein,
  • die zu fördernden Ausbildungsverhältnisse müssen im jeweiligen Kalenderjahr begonnen werden.

Der Zuschuss pro Ausbildungsplatz beträgt 50 Prozent der Ausbildungsvergütung im ersten und 25 Prozent der Ausbildungsvergütung im zweiten Ausbildungsjahr. Damit beträgt das Fördervolumen bei den tariflichen Ausbildungsvergütungen im E-Handwerk rund 7.600 € in den ersten beiden Ausbildungsjahren.

Die Antragsstellung erfolgt bei dem Regierungspräsidium in Kassel. Antragsschluss ist der 30. April 2023.

Alle Unterlagen zur Antragsstellung finden Sie auf der Sonderseite des Regierungspräsidiums.

 

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